Rechtssystem ist kein unveränderbares Gottesgeschenk – es braucht stetige Fortentwicklung
Thomas Galli war von 2001 bis 2016 im Strafvollzug tätig, ab 2013 war er Leiter der JVA Zeithain und zusätzlich ab 2015 für über sechs Monate Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 arbeitet er als Rechtsanwalt und Publizist. Daneben beschäftigt er sich wissenschaftlich mit kriminologischen Fragestellungen, u.a. „Was ist das Böse?“. Mich interessiert im folgenden Interview besonders, wie er die rechtspolitische Entwicklung der Sicherungsverwahrung in seiner Zeit im Knast und welche Wechselwirkungen er insbesondere zwischen Politik, Medien und Strafvollzug wahrgenommen hat.
Interview mit Thomas Galli
Als Kriminologe und Anstaltsleiter hast Du viele Erfahrungen mit Sicherungsverwahrten gemacht. Wenn Verwahrte entlassen werden, sind sie dann wirklich ungefährlich? Oder anders gefragt: Trägt die Sicherungsverwahrung zu mehr Sicherheit der Allgemeinheit bei?
Die überwiegende Mehrheit der Sicherungsverwahrten wird für gefährlicher gehalten, als sie ist. Diesen Verwahrten wird also die Freiheit entzogen, obwohl es tatsächlich zum Schutz der Allgemeinheit nicht notwendig wäre. Einige wenige gibt es, die in Freiheit schwere Straftaten begehen würden, so dass ihre Verwahrung die Allgemeinheit sicherer macht. Wer das ist, kann allerdings schwer prognostiziert werden. Auch eine therapeutische Behandlung von „Gefährlichkeit“ scheint mir kaum möglich zu sein. Faktisch werden viele Verwahrte so lange therapeutisch behandelt, bis sie so alt sind, dass sie aus körperlichen Gründen keine große Gefahr mehr darstellen und dann entlassen werden. Unter dem Strich erhöht die Sicherungsverwahrung die öffentliche Sicherheit nicht in dem vielfach vermuteten Maße. Ihre symbolische Wirkung ist trügerisch, auch da sie davon ablenkt, die Biographien von Mördern und Vergewaltigern und damit auch die sozialen Mitursachen ihrer Taten näher in den Fokus zu nehmen.
Wenn die Sicherungsverwahrung aber keine Menschen besser macht, warum hält man an dem Rechtsinstitut fest?
Das hinter der Sicherungsverwahrung stehende Bedürfnis, die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Menschen zu schützen, kann ich gut verstehen. Man sollte den Freiheitsentzug für einige wenige schlimme Straftäter (z.B. sadistische Sexualmörder) aber menschenwürdig gestalten, und nicht auf rechtsstaatlich fragwürdige Gefährlichkeitsprognosen und Therapieversprechen stützen. Konkret plädiere ich dafür, eine Freiheitsbeschränkung grundsätzlich nur auf das zu stützen, was einer getan hat, oder ankündigt zu tun, und diese Freiheitsbeschränkung in nach außen geschützten dorfartigen Einrichtungen zu vollziehen, in denen die Betroffenen ein weitgehend menschenwürdiges Leben führen könnten. Die Allgemeinheit wäre dennoch vor ihnen geschützt. In extremen Fällen muss so eine Freiheitsbeschränkung auch lebenslang möglich sein.
Kannst Du die Alternative „dorfartige Einrichtungen“ genauer erläutern?
Die dorfartige Sicherung und Unterbringung würden deutlich weniger Menschen betreffen als die, die jetzt in der Sicherungsverwahrung sind. Das Problem an der derzeitigen Sicherungsverwahrung und an der lebenslangen Haftstrafe ist, dass diese meines Erachtens vor allem deshalb vom Bundesverfassungsgericht für menschenwürdig erachtet werden, weil die Betroffenen theoretisch die Chance haben, irgendwann entlassen zu werden. Da fände ich es menschenwürdiger, ihnen von vornherein zu sagen, dass sie allenfalls in hohem Alter entlassen werden können, aber bis dahin ein menschenwürdiges Leben führen können.
Aber wo zieht man die Grenze? Man kann das sicher nicht generell sagen, es müssen Gerichte im Einzelfall entscheiden. Auch müssten die Tötungsstraftatbestände reformiert werden. Ein Mord ist – nach jetzigem Recht – ja beispielsweise nicht selten eine Beziehungstat. Wenn zum Beispiel der Mann nach 20 Jahren Ehe seine Frau umbringt, will ich das nicht bagatellisieren. Das sind jedoch in der Regel keine Menschen, vor denen die Gesellschaft lebenslang geschützt werden muss.
Kannst Du Beispiele aus Deiner Tätigkeit nennen, wo das Zusammenspiel bzw. die Wechselwirkungen von Medien und Politik zu einem bestimmten Ergebnis geführt haben?
Ich war zu der Zeit in der JVA Straubing (in der in Bayern die Sicherungsverwahrung vollzogen wird) tätig, als zunächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, später dann das Bundesverfassungsgericht die Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärten, wobei der Politik noch eine Übergangsfrist gewährt worden ist. Man musste kein Jurist sein, um zu erkennen, dass ein einige Zentimeter größerer Fernseher und andere Vergünstigungen dem Abstandsgebot nie und nimmer genügen konnten. Umso hektischer wurde die Politik, nun trotz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts niemanden entlassen zu müssen. Die Angst war groß, dann medial in die Haftung genommen zu werden, falls etwas passieren würde. Es wurden daher Unsummen in Gefährlichkeitsgutachten gesteckt, und sogar ein neues Gesetz, das Therapieunterbringungsgesetz, geschaffen. Damit konnten einige Sicherungsverwahrte, die man ansonsten entlassen hätte müssen, stattdessen in der geschlossenen forensischen Abteilung einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Inzwischen sind längst alle, die auf Grundlage dieses Therapieunterbringungsgesetzes untergebracht waren, entlassen worden. Nach meiner Kenntnis hat seitdem keiner wieder eine schwere Straftat begangen. Dieses ganze Theater hat zig Millionen gekostet, es hat die Rechte mancher Verwahrter gebrochen (die nachvollziehbarerweise zu uns sagten: „Ihr wollt, dass wir uns an Recht und Gesetz halten, aber wenn einmal ein Urteil nicht so ausfällt, wie ihr es gerne hättet, schafft ihr einfach ein neues Gesetz“) und faktisch vor allem das Justizministerium und seine Spitze über die Jahre gerettet. Heute kräht kein Hahn mehr danach.
In der Sicherungsverwahrung werden laut Gesetz Menschen verwahrt, die für die Allgemeinheit als gefährlich gelten. Sobald einer rauskommt, greift Panik innerhalb der Gesellschaft um sich. Wie sehr sich die Ängste kanalisieren können, zeigte sich bei den Demonstrationen im Ort Insel in Sachsen-Anhalt, die nach dem Zuzug von zwei ehemaligen Sicherungsverwahrten ab dem Sommer 2011 medial und politisch große Wellen geschlagen haben. Was ist an Veränderung nötig, um dies zu verhindern?
Ich kann mich an eine Fernsehdiskussion mit einem ehemaligen CDU – Justizminister erinnern. Er beschwerte sich über Vorgänge, wie sie etwa in Insel stattgefunden haben, wo BürgerInnen gegen entlassene Sicherungsverwahrte auf die Straße gegangen sind. Aus meiner Sicht jedoch muss man sich über solche Reaktionen der Bevölkerung nicht wundern, wenn man in jahrzehntelanger justizpolitischer Verantwortung vor allem versucht hat, aus der Wut und der Angst der Menschen politischen Profit zu ziehen, und wenn man sich als Hüter der Sicherheit gebärdet und Straftäter sowie vor allem Sicherungsverwahrte der Öffentlichkeit als tickende Zeitbomben „verkauft“ hat. Allgemein muss die Justiz viel transparenter werden, und offener und ehrlicher kommunizieren. Sie hat keine Existenzberechtigung in sich, auch wenn das einige ihrer VertreterInnen zu glauben scheinen, sondern nur im gesamtgesellschaftlichen Kontext. Niemand hat etwas davon, wenn falsche Erwartungen geschürt und Vorurteile über Straftäter zementiert werden.
Was empfiehlst Du Journalisten, wenn sie über Themen wie Knast oder eine Gerichtsverhandlung berichten?
Ich empfehle, unser Rechtssystem nicht als naturgegeben oder als den Höhepunkt der zivilisatorischen Entwicklung zu akzeptieren. Es muss vielmehr stetig und im öffentlichen Diskurs fortentwickelt werden. Den Medien kommt dabei eine zentrale Funktion zu.