Die totale Institution
Dr. Volkmar Schöneburg – Neues Deutschland
Der große Strafrechtslehrer und erste »vaterlandslose Geselle«, der Reichsjustizminister wurde (1921), fällte schon früh ein vernichtendes Urteil über das Gefängniswesen hinsichtlich der ihm zugeschriebenen Aufgabe der Resozialisierung von Straftätern: Das »Rezept, den Antisozialen sozial zu machen, indem man ihn asozial macht, das heißt ihn auf dem Trockenen schwimmen zu lehren«, habe versagt und sei ein Irrweg.
An diesem Befund hat sich trotz modernerer Gefängnisse, qualifizierter Behandlungsprogramme, der Resozialisierung verpflichteter Strafvollzugsgesetze und eines gut ausgebildeten, oft engagierten Personals auch hundert Jahre später nur wenig geändert. Bedingt durch strukturelle Ursachen. Der Knast ist eine »totale Institution« und damit nicht zuerst ein Ort des sozialen Lernens, sondern vielmehr der Machtdemonstrationen, der Anpassung, der Gewalt, der Verrohung, der Stigmatisierung, der unterdrückten Sexualität und der Rechtsunsicherheit.