Volkmar Schöneburg über Medien, Macht und Mut

Franzi/ Juni 9, 2020

Volkmar Schöneburg hat die Legislative, Exekutive und Judikative im Land Brandenburg ein Stück weit mitgestaltet. Obwohl zunächst alles nach einer wissenschaftlichen Laufbahn aussah. Mit seinem Doktortitel im Fach Strafrecht/Kriminologie an der Humboldt-Universität war der Weg gelegt, in die Fußstapfen seines Vaters Karl-Heinz Schöneburg, Staatsrechtler und Verfassungsrichter, zu treten. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete Volkmar Schöneburg bis 1991 an der Akademie der Wissenschaften der DDR in Berlin und dann bis 2001 an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Nach einigen Jahren als freiberuflicher Strafverteidiger wurde er 2006 zum Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gewählt. Die rot-rote Koalition 2009 holte ihn als ersten linken Justizminister an den Kabinettstisch, den er vorzeitig mit Pauken und Trompeten 2013 verließ. Bis 2019 war er Mitglied des Landtages Brandenburg für die Fraktion DIE LINKE und Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss.

Volkmar, als wir uns 2012 im Justizministerium kennen lernten, hast Du gerade mit einer Arbeitsgruppe an dem zu novellierenden Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz gearbeitet. Es wird medial, ähnlich wie das Brandenburger Justizvollzugsgesetz, als eines der liberalsten Vollzugsgesetze beschrieben. Warum war die Reform notwendig geworden?

Zur Beantwortung dieser Frage muss ich etwas weiter ausholen. Bevor ich im November 2009 zum Justizminister ernannt worden war, hatte ich mich in wissenschaftlichen Vorträgen und Aufsätzen gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Zudem war ich als Verteidiger in das erste Verfahren zur Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung am Potsdamer Landgericht involviert. Das Gericht folgte meinem Antrag, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht anzuordnen.

Wissenschaftlich sind es vor allem drei Gründe, die für mich gegen die im November 1933 in das deutsche Strafrechtssystem eingeführte Sicherungsverwahrung sprechen. Erstens: Historisch gesehen ist die Sanktion bereits durch ihre Nähe zur NS-Gesetzgebung im Kern vergiftet. Zweitens: Rechtsstaatlich ist es mehr als bedenklich, jemanden, der seine nach Tatschwere und Schuld bemessene Strafe verbüßt hat, auf Basis einer Gefährlichkeitsprognose auf unbestimmte Zeit weiter gefangen zu halten. Hinzu kommt drittens, dass diese Prognosen ziemlich ungenau sind.

Vier Wochen nach meinem Amtsantritt urteilte dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung in Deutschland menschenrechtswidrig ist. 2010 war daraufhin das Jahr der rechtspolitischen Auseinandersetzung um die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung. Sehr schnell wurde klar, dass sich für die von mir favorisierte sowie in Interviews und Artikeln publizierte Position der Abschaffung der Sicherungsverwahrung keine Mehrheiten in der Politik finden würden. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung plante mit ihrem Gesetz, das sie im Herbst vorlegte, lediglich kosmetische Änderungen. Dagegen vertrat Brandenburg die Auffassung, die Sicherungsverwahrung auf den ultima ratio-Gedanken zurückzuführen. Das bedeutete: Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, der Sicherungsverwahrung für Jugendliche und lediglich Beibehaltung der originären Sicherungsverwahrung für schwerwiegende Gewalt- und Sexualdelikte. Aber unsere diesbezüglichen Anträge im Bundesrat fanden allesamt keine Mehrheit, auch wenn hinter vorgehaltener Hand so mancher Justizminister Sympathie äußerte. Insofern verspürten wir Genugtuung, als das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 das Gesetz zum Teil mit unseren Argumenten für verfassungswidrig erklärte. 2012/13 ging es dann lediglich noch darum, die neuen Vorgaben für einen nun therapie- und freiheitsorientierten Vollzug der Sicherungsverwahrung in ein Landesgesetz zu gießen.

Und warum wird das Brandenburger Sicherungsverwahrungsgesetz dann als liberal, gar zu „täterfreundlich“ beschrieben?

Mit der Charakterisierung des Gesetzes als liberal wird die Stärkung der Rechtsstellung der Sicherungsverwahrten beschrieben. Folgerichtig war der Kritikpunkt der CDU im Landtag auch, die Rechte und Freiheiten der Untergebrachten seien zu Lasten der Sicherheit übermäßig ausgedehnt worden. Eine Vorhersage, die sich nicht bestätigte.

Wie waren die Reaktionen anderer Politikerkollegen und Parteigenossen, aber auch der Verwaltung auf Deinen Gesetzesentwurf? Sicherlich bist Du auf Widerstände gestoßen, oder?

Die anderen Fraktionen, also auch die Grünen sowie die FDP, trugen den Entwurf mit. Da gab es kaum Unverständnis. Aber das ist nur zu verstehen, wenn man berücksichtigt, dass wir über die gesamte Legislaturperiode im Rechtsausschuss und im Plenum intensive Debatten zum Strafvollzug und zur Sicherungsverwahrung hatten. Im Zentrum stand dabei der Entwurf eines Justizvollzugsgesetzes. Dieser Entwurf sah unter anderem die Abschaffung des Arrests, also des Knasts im Knast, und der Zwangsarbeit vor und regelte vielfältige Lockerungen. Insgesamt sollte der Entwurf zu einer Humanisierung der totalen Institution Gefängnis beitragen. Da galt es auch bei den Genossen, manche Denkmuster von Sühne und Vergeltung sowie Vorurteile gegenüber den „Kriminellen“ abzubauen.

In der SPD-Fraktion ist mir auch das entscheidende „Argument“ von Politikern entgegengehalten worden: Mit dem Thema gewinne man keine Wahlen. Das heißt übersetzt: keine Macht. Ich habe dann in etwa 20 durch Die Linke und die SPD, aber auch durch solche Vereine wie die „Opferhilfe“ organisierten Veranstaltungen für den Entwurf geworben. Die Grünen gaben mir eine Plattform, indem sie mich zu mehreren Diskussionen zu dem Dokumentarfilm „Nach Wriezen“ von Daniel Abma, der den Weg dreier aus dem Strafvollzug entlassener Jugendlicher dokumentiert, einluden.

Am Ende wurde im April 2013 das Gesetz mit den Stimmen aller Fraktionen bis auf die der CDU verabschiedet. Einen Tag später folgte das Gesetz zur Sicherungsverwahrung. Die CDU wiederholte hingegen gebetsmühlenartig die populistischen wie dümmlichen Sätze, dass bei den Gesetzen der Täterschutz vor dem Opferschutz stehe und sie ein Schlag ins Gesicht der Opfer seien. Jedoch war die CDU mit dieser Haltung im Landtag isoliert.

Auch in den Medien warst Du stets präsent. Welche Erfahrungen sind Dir positiv und negativ in Erinnerung?

Wir haben in der kriminalpolitischen Debatte durchaus positive Erfahrungen gemacht. Zwei Beispiele dafür. Ich hatte Anfang 2010 die Idee, dass Brandenburg und Berlin, wo es eine rot/rote Regierung gab, gemeinsam an der Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung arbeiten könnten. Dafür richteten wir eine Arbeitsgruppe aus hochkarätigen Wissenschaftlern und Praktikern ein. Als die Gruppe dann ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellte, war das Presseecho durchweg positiv. Auch bezüglich des Strafvollzugs ist es uns partiell durch Hintergrundgespräche mit der Presse, Interviews und durch Gastbeiträge in Zeitungen gelungen, eine rationale Kriminalpolitik zu propagieren.

Völlig ungerührt davon waren die Boulevardzeitungen. So erschien im April 2012 in der BILD ein Artikel zu mir mit der Überschrift „Hat dieser Minister nicht alle Tassen im Schrank?“. Hintergrund war, dass zehn Bundesländer in einem Musterentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz 2011 (!) die Abschaffung der Zwangsarbeit im Knast und die Möglichkeit eines zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten, nach fünf Jahren Lockerungen zu beantragen, vorgesehen war. Die BILD sprach von einem gefährlichen Experiment und ließ dafür den Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, dem Jan Böhmermann später ein treffendes Schmählied widmete, zu Wort kommen. Die CDU verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass die Sicherheit Brandenburgs in Gefahr sei und beantragte eine Aktuelle Stunde im Landtag.

Wie ging es weiter?

Für mich war der Artikel der BILD der bundespolitische Durchbruch. Am nächsten Tag gaben sich die Fernseh- und Radiosender im Ministerium die Klinke in die Hand – vom rbb über Kabel 1 bis zum ZDF. Ich schaffte es sogar ins abendliche heute-journal. Nachdem die Debatte in den Medien sich zunächst auf dem populistischen Niveau der BILD-Zeitung bewegte, änderte sich allmählich in der Berichterstattung der überregionalen Medien die Tonlage. Vernunft und Sachlichkeit verdrängten einen billigen Populismus. Doch die Debatte führte dazu, dass viele Bundesländer an der Zwangsarbeit und der Zehnjahresfrist festhielten. Wir verzichteten hingegen in unserem Gesetz auf jegliche Frist, um dem Einzelfall gerecht zu werden. Der Sicherheit in Brandenburg tat das jedenfalls keinen Abbruch.

Volkmar Schöneburg
Bild © Jürgen Angelow

Als Justizminister warst Du im inneren Zirkel der Machtelite. Ist es nicht so, dass Medien und Politiker sich eher gegenseitig verstärken in ihren Meinungen?

Meine Erfahrung ist, Politik und Medien verstärken, instrumentalisieren sich gegenseitig, befinden sich in einem Abhängigkeitsverhältnis. So verhielt es sich mit dem BILD-Artikel. Der Musterentwurf lag seit September 2011 vor, interessierte jedoch kaum. Ein halbes Jahr später machten die „Strategen“ der CDU den BILD-Reporter auf die umstrittenen Regelungen aufmerksam. Der nahm dankend an, wohl wissend, dass solcherart Themen die Volksseele erzürnen. Man Auflage machen kann. Politisch ging es der CDU natürlich nicht um die Sache, sondern um meine Desavouierung. Den Musterentwurf vertraten ja zehn Justizminister, darunter auch welche mit CDU-Parteibuch. Hier trafen sich wirtschaftliche und politische Interessen.

Ein anderes Beispiel: Es ist üblich, dass sich die Justizminister der CDU/CSU auf der einen und die der SPD auf der anderen Seite zu wichtigen Justizthemen verständigen. Ich durfte an den Sitzungen der SPD-Minister teilnehmen. Bei der Beratung des Vorgehens hinsichtlich des 2010 von der CDU/FDP-Regierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung vertrat ich vehement den ultima ratio-Gedanken. Inhaltlich erntete ich wenig Widerspruch. Doch ein einflussreicher Rechtspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion sagte klipp und klar, dass dieser Position kein Ministerpräsident der SPD im Bundesrat folgen würde. Seine Begründung: Kein Ministerpräsident werde das Risiko des Rückfalls eines entlassenen Sicherungsverwahrten tragen. Denn die dann einsetzende mediale Skandalisierung und Schuldzuschreibung könne das Amt kosten. So kam es dann auch.

Ein drittes Beispiel zur Wechselwirkung von Medien und Politik: 2009/10 wurden in der Presse Fälle von Genitalverstümmelungen bei Frauen, die als schwere Menschenrechtsverletzungen eingestuft werden, diskutiert. Mehrere Bundesländer nutzten das für eine rechtspolitische Offensive und forderten die Einführung eines neuen Straftatbestandes. Das verwunderte schon. Die Tatbestände der gefährlichen und der schweren Körperverletzung sind für die Verfolgung solcher Taten völlig ausreichend. Die NGOs forderten die Schaffung von Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten, nicht eine neue Strafrechtsnorm. Die Länder hielten jedoch an ihrem Vorhaben fest. Sie wollten ein Signal setzen, sensibilisieren. Brandenburg hat im Bundesrat dieser Initiative zugestimmt. Ich konnte mich im Kabinett mit meiner Kritik an solch symbolischer Gesetzgebung nicht durchsetzen. Die Landesregierung scheute – so wörtlich – eine mögliche Schlagzeile in der BILD, die da hätte lauten können: „Brandenburg ist für Genitalverstümmelung!“

Die Sicherungsverwahrung im Speziellen und das Strafrecht im Allgemeinen werden also zur Kommunikation benutzt und als Machtmittel missbraucht. Was ist nach Deiner Meinung der gesellschaftliche Hintergrund für das Festhalten an der Sicherungsverwahrung?

Die Sicherungsverwahrung geht zwar historisch auf das Gewohnheitsverbrechergesetz der Nazis zurück, doch ordnet sich ihr Ausbau in den Jahren zwischen 1998 und 2008 in eine generell veränderte Sicherheitspolitik ein, Kriminologen sprechen von einem Übergang von einer post-crime logic zu einer pre-crime logic. Der Kriminologe Johannes Feest sieht in diesem Kontext einen Paradigmenwechsel vom Ideal eines fragmentarischen (rechtsstaatlichen) Strafrechts zum Versprechen lückenloser Sicherheit durch Prävention.

Diese Tendenz zeigt sich gegenwärtig auch im Polizeirecht an den diversen neuen Polizeigesetzen, mit denen die elektronische Fußfessel für „Gefährder“ oder eine Ausdehnung der polizeilichen Präventivhaft geregelt wurden. Alles Sanktionen, die an vermutetes zukünftiges Verhalten anknüpfen. Wenn jedoch die möglichen Straftaten in der Zukunft mehr interessieren als die tatsächlich begangenen, ist es nicht verwunderlich, dass an der Sicherungsverwahrung festgehalten wird. Auf der Strecke bleibt der Rechtsstaat.

Zudem besitzt die Sicherungsverwahrung wie auch das Gefängnis für die Politik eine hohe Symbolfunktion. Sie stehen für das Versprechen von „Sicherheit“. Dass dieses Sicherheitsversprechen eine Illusion ist, interessiert die Politiker wenig. Sie wissen, dass der Ruf nach dem Strafrecht, dem Wegsperren bei der Bevölkerung zunächst politische Rendite abwirft.

Deiner Antwort entnehme ich, dass es höchste Zeit ist, mit der symbolischen Gesetzgebung Schluss zu machen. Was sind die ersten Schritte, die zum Umbruch des Strafsystems notwendig sind?

Als realistisch sehe ich eine Strategie der Reduktion der Freiheitsstrafen an. Das kann durch die Abschaffung der sinnlosen Ersatzfreiheitsstrafe für nicht erbrachte Geldstrafen, durch Entkriminalisierungen im Drogenstrafrecht und durch die Stärkung von Alternativen zur überkommenen Strafe geschehen. Solche Alternativen können gemeinnützige Arbeit, Formen der Wiedergutmachung oder der Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs sein. Vielfältige Vorschläge liegen da auf dem Tisch und werden von Thomas Galli in seinem jüngsten Buch „Weggesperrt. Warum Gefängnisse niemandem nützen.“ diskutiert. Übrigens wird mit den Alternativen meist den Interessen der Opfer mehr Genüge getan als mit dem einfallslosen Einsperren.

Aber mein Optimismus hält sich in Grenzen. Jüngst war ich Zeuge einer Sitzung des Rechtsausschusses des hiesigen Landtags, in der eine Abgeordnete die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Strafvollzugs vor dem Hintergrund der Verwerfungen in der Corona-Krise stellte. Die Reaktion der Rechtspolitiker fast aller Parteien war in ihrer Borniertheit und Unwissenheit erschreckend, aber auch entlarvend. Der Vertreter der Freien Wähler klassifizierte das als eine Forderung, die einem Rechtsstaat spotten würde. Seit vielen hundert Jahren sei die gesellschaftliche Notwendigkeit von Gefängnissen, die für Sühne ständen, erwiesen. Zu guter Letzt forderte er ein Bekenntnis des Rechtsausschusses zum Konzept des Gefängnisses. Die meisten Abgeordneten kamen diesem Wunsch nach. Die Forderung nach Abschaffung der Gefängnisse sei absurd. Der Staat käme mit ihnen dem Strafbedürfnis der Bevölkerung nach (CDU). Und der Vertreter der SPD, der Partei Gustav Radbruchs, beschwor einen Grundkonsens dahingehend, dass die Strafe abschrecken, bessern und sühnen müsse. Daher sei ein Verzicht auf Gefängnisse abzulehnen. Als ob es eine Gefängniskritik seit Radbruch bis Feest, Kinzig, Prantl und Galli – die vier Letztgenannten publizierten alle in diesem Jahr – nicht geben würde. Aber offenbar gilt auch für Volksvertreter: Lesen verunsichert.

Es bedarf also des von Brecht beschworenen langen Atems.

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