Zwei Paar Stiefel
Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren
Von Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund, Thüringer Staatskanzlei – medienpolitik.net
Im Juli 2018 haben die Länder einen ersten Diskussionsentwurf für einen Medienstaatsvertrag veröffentlicht und zur Kommentierung aufgerufen. Mehrere Länder – darunter Thüringen – hatten und haben Bedenken gegen verschiedene Regelungsansätze und die dahinter liegenden Vorstellungen von der Regulierungsbedürftigkeit der Online-Welt.
So hat die Rundfunkkommission der Länder erst in ihrer letzten Sitzung vor Beginn der Online-Konsultation entschieden, das Thema Medienkonzentrationsrecht aufgrund unüberbrückbarer Differenzen aus dem Projekt Medienstaatsvertrag herauszulösen und zurückzustellen. Zwar wurde der Entwurf zu den übrigen drei Themenfeldern von der Rundfunkkommission veröffentlicht, doch enthält dieser insgesamt zehn in eckige Klammern gesetzte Passagen – weil diese Überlegungen im Länderkreis noch nicht abgestimmt sind. Da es auch zu anderen Regelungen noch Diskussionsbedarf gibt, ist die Veröffentlichung des Vorschlags aber gut, um eine breite (medien-)politische Debatte zu erreichen. Als Beitrag dazu im Folgenden einige grundsätzliche und spezifische Überlegungen.