Einfallslose Justizpolitik

Franzi/ August 11, 2020

Jörg Kinzig ist seit 2006 Professor u.a. für Strafrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und seit 2011 Direktor des Instituts für Kriminologie. In seinem jüngst erschienenen Buch „Noch im Namen des Volkes? Über Verbrechen und Strafe.“ geht Kinzig gängigen Vorurteilen der Gesellschaft, und nicht nur Stammtischparolen, über Kriminalität und Strafrecht auf den Grund. Kurz und knackig zieht er den in der Gesellschaft weit verbreiteten Argumentationsmustern von stets steigender Jugendkriminalität bis hin zu einem zu laschen Sexualstrafrecht den Zahn. In seiner Doktorarbeit nahm er die Sicherungsverwahrung auf den Prüfstand und legte einige Jahre später empirische Befunde zur Anwendung der Sicherungsverwahrung hinterher. Es gibt also mehrere Gründe, ihn zu interviewen.

Lieber Herr Kinzig, in ihrer Doktorarbeit haben Sie sich mit der Sicherungsverwahrung beschäftigt und eine Schlüssellektüre über die in den 90er Jahren begonnene Gesetzeslawine erarbeitet, die der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gestoppt hat. Was war ausschlaggebend für die Wahl des Themas?

Das war zunächst die simple Faszination eines Endzwanzigers, dass in unseren Gefängnissen einige hundert Menschen sitzen, die man für sehr gefährlich hält. Und zwar für derart gefährlich, dass sie auch nach dem Ende ihrer Strafe nicht entlassen werden. Und damals – in der ersten Hälfte der 1990er Jahre – wusste man kaum etwas über diese Menschen. Weder über sie als Personen noch über ihre Straftaten.

Können Sie kurz die wichtigsten Erkenntnisse zusammen fassen?

Es hat sich bestätigt, dass die Sicherungsverwahrung jedenfalls eine sehr fragwürdige Sanktion darstellt. Dies ist zunächst auf die Schwierigkeit bis Unmöglichkeit zurückzuführen, die Begehung schwerer Straftaten, die man mit der Sicherungsverwahrung verhindern will, einigermaßen treffsicher vorherzusagen. Damals war vor allem auch kritikwürdig, dass sich diese Personen zwar nur in einer – wie wir Juristen sagen – Maßregel befanden, diese Maßregel aber fast genau wie eine Strafe vollzogen wurde. Ein geflügeltes Wort war, dass in der Haftanstalt am Ende der Strafe eigentlich nur das Schild über der Zellentür geändert wurde: wo vorher Strafe draufstand, hieß es nun Sicherungsverwahrung.

Wer zur Sicherungsverwahrung forscht, bekommt zwangsläufig Einblick in politische und mediale Darstellungs- und Thematisierungsweisen. Ist Ihnen etwas besonders, Wechselwirkungen oder Verflechtungen zwischen Politik und Medien aufgefallen?

Zunächst: schwere Straftaten sind schlimme Ereignisse, in besonderer Weise für die Opfer, aber auch für die Angehörigen. Dennoch erscheint es mir recht einfallslos, wenn nach solchen Taten beinahe reflexartig nach Strafverschärfungen gerufen wird. Dies wird aber getan: von den Boulevardmedien, aber nicht nur von denen, und neuerdings in den sogenannten sozialen Netzwerken. Und diese Forderungen werden leider häufig in der Politik bereitwillig aufgegriffen. In jüngerer Zeit wirken sicher auch die zunehmenden Bilder von Straftaten verstärkend.

Wenige Jahre später haben Sie das gemacht, was auch Aufgabe von Politik und Medien gewesen wäre, den Anwendungserfolg der Sicherungsverwahrungsgesetze zu prüfen. Wie sieht es aus mit der Legalbewährung gefährlicher Rückfalltäter, also der Rückfälligkeit von Straftätern, die als besonders gefährlich eingestuft werden? Menschen, die in der Sicherungsverwahrung sitzen, werden ja noch als Gefahr für die Gesellschaft prognostiziert.

Auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte musste in Deutschland eine Reihe von Sicherungsverwahrten ganz plötzlich entlassen werden. Und es war keineswegs so, dass diese Leute gleich wieder schwere Straftaten verübt hätten. Nicht nur ich, sondern auch andere mit der Materie vertraute Beobachter, schätzen, dass auf eine zurecht als gefährlich verwahrte Person vier tatsächlich ungefährliche Menschen miteinsitzen. Da kann man schon fragen, ob das gerecht ist?

Kommen wir von der Anwendungspraxis der Sicherungsverwahrung zur Evaluation neuerer Sexualstrafrechtsänderungen. In Ihrem neuen Buch führen Sie gut vor Augen, weshalb beispielsweise der sogenannte Grabsch-Paragraph nicht das erbracht hat, was Politiker der Gesellschaft versprochen haben. Wieso sind Medien und Politik trotzdem bei jedem neuen Verbrechen lediglich daran interessiert, Gesetze zu verschärfen? Gibt es da einen bestimmten Automatismus: Einzelfall – Empörung – Gesetzesverschärfung?

Ja, so ähnlich würde ich das schon sehen. Der Druck, in der Politik Handlungsfähigkeit demonstrieren zu müssen, ist schon enorm. Und eine Strafrechtsverschärfung ist vermeintlich billig und auch schnell beschlossen. Und man erhofft sich damit auch die Befriedigung der Öffentlichkeit. Nur: Gelöst ist dadurch zumeist nichts. Da würde ich mir schon mehr Rationalität und einen längeren Atem wünschen.

Wie beurteilen Sie die Wandlungen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, zunächst kein Strafrecht verschärfen zu wollen aufgrund einzelner schwerer medial präsenter Straftaten und nun sogar Begrifflichkeiten von „sexueller Missbrauch“ in „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ zu ändern? Was sagt das über Medien und Politik, also den Diskurs in der Gesellschaft aus?

Leider ist die Justizministerin schnell umgefallen. Das ist bedauerlich. Ich denke, die Mehrheit der Strafrechts- und sicher auch der Kriminologiekolleginnen und -kollegen sehen die Pläne sehr skeptisch. Schon vor einigen Jahren ist unter meiner Betreuung die Doktorarbeit einer jungen Mitarbeiterin erschienen, die herausgearbeitet hat, dass es schon damals eine Art Sonderstrafrecht für Sexualstraftäter gab. Das setzt sich nun fort. Nochmals: diese Straftaten, wie etwa die zahlreichen Missbrauchsdelikte in Nordrhein-Westfalen, sind furchtbar. Aber ob die Verschärfung des Strafrechts daran viel ändern können wird?

Abschließende Frage: Sicherungsverwahrung abschaffen, ja oder nein?

Schwierige Frage! Am Ende meiner Doktorarbeit habe ich im Jahr 1996 formuliert, dass man es in Deutschland mal mit einem Strafrecht ohne Sicherungsverwahrung versuchen könne. Das könnte ich eigentlich heute so auch noch schreiben.

Vielen Dank, Herr Kinzig.

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