Warum wir keine Gefängnisse brauchen

Franzi/ April 15, 2020

Interview mit Johannes Feest

In einer Gesellschaft mit Gesetzen wird immer und zu jeder Zeit gegen Normen verstoßen. Als Antwort auf Kriminalität wird unisono mit Gefängnisstrafen reagiert. Doch warum fällt der Gesellschaft keine andere Sanktionsform ein? Welche Maßstäbe werden ans Gefängnis gesetzt, dass es so erfolgreich zu sein scheint? Oder handelt es sich hier nur um eine Beruhigungspille?
Johannes Feest ist Gründer des Strafvollzugsarchivs an der Universität Bremen und Initiator des Manifestes zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen Gefängnissen. Der Professor für Strafverfolgung, Strafvollzug und Strafrecht an der Universität Bremen, mittlerweile im Ruhestand, ist seit 1980 Mitautor und später Mitherausgeber des Alternativkommentars zum Strafvollzugsgesetz.

Johannes, Du hast – sehr vereinfacht gesagt – von der Forschung zum Strafrecht und zum Gefängniswesen gelebt. Wie bist Du zu der Überzeugung gelangt, dass die Gefängnisstrafe, weil sie eine sehr destruktive Sanktionsmethode ist, nicht alternativlos ist?

Ich bin aufgewachsen mit der üblichen Vorstellung, dass Gefängnisse ein notwendiger Bestandteil einer Gesellschaft sind, wie Familie, Schule und Strafjustiz. Erst als ich 1973 in Bremen eine Professur mit dem Titel „Strafverfolgung, Strafvollzug, Strafrecht“ antrat, habe ich begonnen, das zu hinterfragen, nicht zuletzt die damals übliche Formel der Reformer „Behandlung statt Strafe“.
Dabei haben zwei Faktoren eine Rolle gespielt:
der eigene Einblick in den Strafvollzug einerseits und der Kontakt mit Kollegen, die dem Gefängniswesen schon damals kritisch gegenüberstanden.

Kannst Du das ausführlicher beschreiben?

Der Einblick wurde in Bremen vermittelt durch den damaligen Anstaltsleiter, Ehrhard Hoffmann, der zur gleichen Zeit wie ich nach Bremen berufen worden war, als Reformer und der diesem Auftrag mit großem Engagement nachkam. Dazu gehörte es, dass er Kontakt zur Universität aufnahm und daraus entstand eine lange Kooperation (bis zu seinem zu frühen Tod). Die Universität war damals „in Projekten“ organisiert. Niemand wusste, was das genau war. Aber wir planten ein Projekt „Rechtshilfe als soziale Hilfe im Strafvollzug“ und er bestand darauf, dass wir diese Rechtsberatung mit den Studierenden nicht in irgendwelchen Räumen am Rande der Anstalt (Anwaltszimmer, Besucherräume o.ä.), sondern in den Zellentrakten der Anstalt selbst durchführen sollten, wo die Gefangenen sich nach der Arbeit bei offenen Zellentüren aufhielten. Das ermöglichte uns einen intensiven Einblick in das Leben der Anstalt und der Gefangenen. Und wir erfuhren in vielen Gesprächen aus dem Mund der Gefangenen ihre Probleme und die Schwierigkeit der vom Strafvollzugsgesetz vorgegebenen Zielsetzung „Resozialisierung durch Freiheitsentzug“.
Einer meiner Kollegen war Karl F. Schumann, ein Soziologe, der mit seinen Mitarbeitern Knut Papendorf und Michael Voss theoretisch wie praktisch an radikalen Reformen arbeitete. Eines ihrer Projekte war die Übersetzung eines Buches des norwegischen Soziologen Thomas Mathiesen („The Politics of Abolition“, 1974). Auf deutsch wurde daraus „Überwindet die Mauern! Die skandinavische Gefangenenbewegung als Modell politischer Randgruppenarbeit“. In immer neuen Publikationen verfolgten sie diese Idee einer möglichen Abschaffung des Strafvollzuges. Auf diese Weise neugierig gemacht, lernte ich in den folgenden Jahren nicht nur Thomas Mathiesen, sondern auch die anderen bedeutenden Wissenschaftler kennen, die sich, nach dem Vorbild der historischen Sklavereigegner „Abolitionisten“ nannten (der Norweger Nils Christie und die Niederländer Herman Bianchi und Louk Hulsman). Sie alle pflegten gute Kontakte nach Deutschland und wurden hier vor allem von den frühen Grünen rezipiert (bevor diese mit zunehmender Regierungsverantwortung das Interesse an diesem wenig populären Thema verloren). An den Universitäten wurde dem Abolitionismus nur in den 80er und 90er-Jahren ein gewisses Interesse geschenkt. Mit dem Beginn einer schärferen Gangart in der Kriminalpolitik (Schröder: „Wegsperren und zwar für immer“) erlosch die Chance, Forschungsgelder für entsprechende Projekte einzuwerben und damit auch das Interesse an den Universitäten. Erst nach meiner Versetzung in den Ruhestand (2005) habe ich diesen Faden wieder aufgenommen. (1)

Bild: Johannes Feest

Letztes Jahr hast Du auf der Seite des Strafvollzugsarchivs ein Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen Gefängnissen initiiert. Wie ist die Resonanz? Wie geht es weiter?

Die Resonanz unter den Kollegen in Theorie und Praxis war erfreulich gut, wie man daran ersehen kann, dass sich nach längeren Diskussionen 70 Kolleg*innen aus Praxis und Wissenschaft auf die Positionen dieses Manifestes verständigen konnten (darunter prominente Kriminologen, Soziologen und Strafrechtler, aber auch Rechtsanwälte sowie Anstaltsbedienstete – Psychologen, Sozialpädagogen und Seelsorger). Das Manifest wurde zunächst auf der Webpage des Strafvollzugsarchivs veröffentlicht, dann aber mehrfach auf andere Webpages übernommen bzw. in Zeitschriften der BAG Straffälligenhilfe und der Bundesvereinigung der Anstaltspfarrer nachgedruckt. Für das Jahr 2021, nach Abklingen der Pandemie, ist eine größere Tagung zum Thema „Kritik des Strafvollzuges: sozialpädagogisch, restorativ und abolitionistisch“ geplant.

Wir leben, um Singelnstein/Stolle zu zitieren, in der Sicherheitsgesellschaft. Meinst Du, dass der Fokus auf immer mehr Sicherheit dazu beigetragen hat, dass seit 1998 die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung stetig herabgesenkt wurden und in der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gipfelten?

Das könnte komplizierter sein. Denn die Verschärfungen im Strafrecht seit 1998 gehören wohl auch zu den Indikatoren für den Trend zur „Sicherheitsgesellschaft“. Auch ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung, nach entsprechenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wieder zurückgenommen worden. Die Sicherungsverwahrung, die in den 80er und 90er-Jahren ständig abgebaut wurde, ist wieder auf dem Stand der 70er-Jahre angelangt, steigt aber nicht weiter an.

Bestätigst Du die These eines politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufes oder bist Du der Meinung, dass die ganze Entwicklung um die Sicherungsverwahrung lediglich der Medienberichterstattung geschuldet war?

Die These wurde durch die Entwicklung seit 1998 voll bestätigt: die Politik verwendete das Kriminalitätsthema in den Wahlkämpfen und die Medien machten dabei fleißig mit und verstärkten den politischen Trend. Das ist aber schon länger nicht mehr so. Die Medien verhalten sich nach meinem Eindruck differenzierter und das Thema Kriminalität hat auch für die Politik nicht mehr die damalige Bedeutung. Das wäre aber genauer zu untersuchen. Ich weiß nicht, ob man von einem gegenteiligen (Abschwächungs-)Kreislauf sprechen kann. Oder ob sich gegenläufige Kräfte momentan die Waage halten.

Warum bist Du dafür, dass die Sicherungsverwahrung abgeschafft werden soll? Und was passiert mit den ganz schweren Sexual- und Gewaltstraftätern?

Ich habe meine Meinung dazu, in einem Vortrag/Aufsatz dargelegt. (2) Sie geht ungefähr so: Ich finde, dass die faktische Abschaffung seit Gustav Heinemann eine rechtsstaatlich wünschenswerte Entwicklung war, die seither konterkariert wurde. Heute scheint es mir vordringlich, die großen Teile des Strafvollzuges zu reduzieren, die objektiv keinerlei Relevanz für die Sicherheit der Bevölkerung haben. Erst dann lohnt es sich, die verbleibenden echten Sicherheitsfragen neu zu bedenken und zu ordnen.

In der Sicherungsverwahrung werden laut Gesetz Menschen verwahrt, die für die Allgemeinheit als gefährlich gelten. Sobald einer raus kommt, greift Panik innerhalb der Gesellschaft um sich. Was ist an Veränderung nötig, um dies zu verhindern?

Ich meine nicht, dass Panik notwendigerweise einsetzt. Die Entlassung von Sicherungsverwahrten ist aber leichter skandalisierbar als die von Strafgefangenen. Wenn es den daran Interessierten gelingt, den Verstärkungskreislauf in Gang zu setzen. Diese Skandalisierbarkeit liegt an den Geschichten über „gefährliche Menschen“, von „Monstern“, die in den Köpfen von fast allen von uns stecken. Meines Erachtens wäre es ein ganz wichtiger Punkt, Gegengeschichten zu erzählen. Von Menschen, die als gefährlich definiert wurden (zum Beispiel, indem sie in die Sicherungsverwahrung eingewiesen wurden), vor denen aber niemand mehr Angst haben muss, als vor dem eigenen Ehepartner oder Nachbarn. Ich habe eher zufällige Einblicke, kenne aber mindestens sechs Personen, die als Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte hochgefährlich eingeschätzt wurden. Vier davon sind entlassen worden, ohne dass sich die langjährige Einschätzung bestätigt hat. Zwei befinden sich in Sicherungsverwahrung und ich halte sie für besonders freundliche, sozial denkende und angenehme Zeitgenossen. Dennoch werden sie (beide nach über 20 Jahren Freiheitsentzug) immer noch nicht entlassen. Das ist in hohem Grade erklärungsbedürftig.

Was empfiehlst Du Journalisten, wenn sie über Themen wie Knast oder eine Gerichtsverhandlung berichten?

Journalisten haben eine wichtige Aufgabe im Erzählen von Gegengeschichten. Mindestens sollten sie Verständnis für Straffällige zeigen und erzeugen, wie Gerhard Mauz das getan hat, auch Heribert Prantl, neuerdings Alexander Krützfeld.


(1) Johannes Feest/Bettina Paul: Abolitionismus. Einige Antworten auf oft gestellte Fragen, Einleitung zu einem Themenheft des Kriminologischen Journal, 40, 1/2008.

(2) Die Suche nach Alternativen: zur Arbeit des AK Sicherungsverwahrung. In: Johannes Kaspar (Hrsg.) Sicherungsverwahrung 2.0? Bestandsaufnahme- Reformbedarf – Forschungsperspektiven. Baden-Baden 2017, 145-157.

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