Tatkräftige Hilfe in Notfällen

Franzi/ August 7, 2019

„Die üblichen Reden reichen mir nicht. Ich will helfen“, sagt die 33-jährige Franziska Schneider(DIE LINKE) aus Erkner.

Die Medien- und Kommunikationswissenschaftlerin strebt im Falle ihrer Wahl in den Landtag Brandenburg an, mit 2.000 Euro im Monat ihren Eigenbedarf an das durchschnittliche Nettoeinkommen im Land Brandenburg anzupassen. „Mir sind im Leben und in der Politik menschliche Ziele wichtiger als hohe Einnahmen“, erklärt die Direktkandidatin im Wahlkreis 31 (Erkner, Schöneiche, Woltersdorf, Neuenhagen, Hoppegarten).

Die verbleibenden Mittel sollen direkt für Menschen in akuten Notlagen eingesetzt werden. Franziska Schneider: „Es kann nicht richtig sein: Eine alleinstehende Mutter in einem prekären Beschäftigungsverhältnis muss für die Klassenfahrt eines ihrer drei Kinder schon Monate vor der Reise regelmäßig einen Teil ihrer kaum vorhandenen Mittel ansparen. Oder sie unterwirft sich der Stigmatisierung durch Schule oder Amt, indem sie – obwohl voll berufstätig – einen Förderantrag stellt. Da will ich einspringen: eine einfache Antragsprozedur, Entscheidung im vertraulichen Gespräch. Zum Beispiel bei der drohenden Abschaltung der Stromversorgung oder des Telefons. Zum Beispiel bei einem abschlägigen Bescheid für den Krankentransport des chronisch Kranken.“

Der Direktkandidatin ist wichtig, ihren Ansatz keineswegs als Konkurrenz für bestehende soziale Einrichtungen zu verstehen, sondern viel mehr als notwendige Ergänzung. „Nachdem ein akuter Notfall mit Geld gelindert wurde, ist mir genauso wichtig, dem Betroffenen mit Kompetenz weiterzuhelfen, damit er künftig soziale Hilfen auf dem regulären Weg erlangen kann, bevor die Lage akut wird und am Ende vielleicht sogar Kinder betroffen sind“, ergänzt die Vorsitzende der Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Erkner.

Im Falle ihrer Wahl wird Franziska Schneider einen Fond begründen, in den sie alle verfügbare Mittel außerhalb ihres Eigenbedarfes und der mit dem Mandat verbundenen Pflichtzahlungen einzahlt.

Die Hilfen sollen unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden. Regeln und Abläufe werden im Falle ihres Einzuges in den Landtag bereits kurz nach der Wahl am 1. September 2019 festgelegt und bekannt gegeben. Über die Höhe und die Verwendung der Gelder wird jährlich Rechenschaft abgelegt.

Nachfolgend sind die Einnahmen und Ausgaben sowie der daraus resultierende Betrag für die Hilfe in akuten sozialen Notlagen unter dem Vorbehalt eventueller Änderungen im Ergebnis der Landtagswahl sowie durch jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung tabellarisch dargestellt.

Finanzielle monatliche Situation eines Landtagsabgeordneten in Brandenburg am Beispiel von Franziska Schneider

Monatliche Entschädigung nach § 5 Abgeordnetengesetz€ 8.388,00
Altersversorgung (nicht direkt ausgezahlt)€ 1.806,28
Maximalbetrag für Mietkosten Abgeordnetenbüro
(nicht direkt ausgezahlt)
€ 517,14
Ausgaben:
Einkommenssteuern, Kranken- und Pflegeversicherung€ 3.611,00
Arbeitskosten(Bürotelefon, Internet, Büromaterial und -nebenkosten, Fraktionskosten)€ 400,00
Mandatsträgerabgabe, Parteibeitrag(keine Unternehmensspenden.) € 850,00
Eigenbedarf:€ 2.000,00
Summe der Abzüge€ 6.861,00
Verfügbar für akute soziale Notfälle€ 1.527,00
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